Der „Inhaltlich Verantwortliche“ bzw. der Webmaster (Diensteanbieter i.S.d. Teledienste-Gesetz) sind als Inhaltsanbieter nach dem Mediendienstestaatsvertrag und nach dem Teledienste-Gesetz für die „eigenen Inhalte“, die der Webmaster zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält der Webmaster insofern „fremde Inhalte“ zur Nutzung bereit, die durch den Link selbst entsprechend gekennzeichnet sind.
Für diese fremden Inhalte ist der Webmaster nur dann verantwortlich, wenn der Webmaster von den Inhalten (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es dem Webmaster technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§5 Abs. 2 Mediendienste-Staatsvertrag).
Bei „Links“ handelt es sich allerdings stets um „lebende“ (dynamische) Verweisungen.
Der Webmaster hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Der Webmaster ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die der Webmaster in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten.
Erst wenn der Webmaster feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, daß ein konkretes Angebot, zu dem der Webmaster einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird der Webmaster den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit dem Webmaster dies technisch möglich und zumutbar ist.
Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflußt, daß auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage des Webmasters von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.